14 Mai
von RA Thomas Feil - Kategorie: Gebrauchtsoftware Vergaberecht
BGH, Urteil vom 10.12.2009 – Az. I ZR 195/07
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2185
Die Firma MIG Film GmbH mahnt über die Kanzlei Baumgarten Brandt den Film “Space of the Living Dead” ab.
25 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt für die Waldorf Rechtsanwälte den Film “Unbeugsam – The Defiance” ab.
Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt für die MIG Film GmbH ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film “House of Fears”.
Hier unser Kurzratgeber Abmahnung:
Die Firma Savoy Film GmbH lässt über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Film “The Burrowers” abmahnen.
Die Kanzlei Nümann und Lang mahnt derzeit für die Firma Autodata Ltd. aus England und die Firma Fust, Wever & Co. GmbH Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Computerprogramms “Autodata CD2″ ab. Mehrfach haben wir in den letzten Tagen Mandanten beraten, die solceh Schreiben erhalten haben, mit denen neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von 3261,00 Euro eingefordert wird.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie man auf Seiten der Abmahner auf den Betrag kommt. Weitere Punkte in der Abmahnung sind ebenfalls zu hinterfragen, da die Geltendmachung der angeführten Rechte nicht ganz schlüssig erfolgt.
Lassen Sie sich beraten und reagieren Sie nicht direkt mit der Unterschrift der Ihnen mit der Abmahnung vorgelegten Unterlassungserklärung.
Die Universal Music GmbH mahnt aktuell über die Rasch Rechtsanwälte die folgenden Titel ab:
“The Fame Monster” der Künstlerin “Lady Gaga“
“I Care For Yor” der Künstlerin “Jennifer Braun“
“Bee” der Künstlerin “Lena Meyer.Landrut“
“Love Me” der Künstlerin “Lena Meyer.Landrut“
“Satellite” der Künstlerin “Lena Meyer.Landrut“
“Sie Bleibt” des Künstlers “Sido“
“Alors On Danse” der Künstlerin “Stromae“
“Geboren Um Zu Leben” der Künstler “Unheilig“.
Die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mahnt für die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab. Es geht u.a. um das Musikstück „Monsta“ von Culcha Candela. Dieser Musiktitel befindet sich auch auf den German Top 100 Single Charts.
Im Juni werden durchaus noch angebliche Urheberrechtsverletzungen aus Dezember 2009 abgemahnt.
Gefordert werden € 450,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Folgende Formulierung in der Abmahnung ist durchaus kritisch zu betrachten:
„Somit steht fest, dass über Ihren Internetanschluss mittels Filesharing-Software eine Datei mit der oben genannten Tonaufnahme öffentlich zugänglich gemacht wurde.“
Aus den vorliegenden Informationen der Abmahnung lässt sich dies nicht ohne weiteres entnehmen. Weder ist bekannt, welches Unternehmen den angeblichen Verstoß ermittelt hat noch werden weitere Belege beigefügt. Auch auf Nachfrage machen sich die abmahnenden Kanzleien noch nicht einmal die Mühe, Bildschirmausdrucke der „Ermittlungssoftware“ beizufügen, die zumindest einen Anhalt ergeben, welche Ermittlungen wann wo wie durchgeführt worden sind.
25 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen
Nach wie vor mahnt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“ ab. Es geht u.a. um den Film „Zeiten ändern dich“. Bushido wird als Miturheber des Textes und Miturheber der Musik bezeichnet.
Bezüglich der Schadensersatzforderung führt die Kanzlei wie folgt aus:
„Unter anderem durch unsere Inanspruchnahme, die Kosten der Beweissicherung, das vorgelagerte gerichtliche Anordnungsverfahren sowie die Auskunft des Internet-Providers sind unserem Mandanten zudem Aufwendungen entstanden, zu deren Ersatz Sie gem. § 97 a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz verpflichtet sind.“
Und dann fängt der Nebel an. Es wird weder im Einzelnen ausgeführt, welche angeblichen Schadensersatzpositionen in welcher Höhe bestehen, noch werden weitere Details beschrieben.
Stattdessen fordert die Kanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 700,00.
Ansonsten mag Bushido es wohl eher „geheim“. Auch in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird als Adresse nur 10969 Berlin angegeben. Die genaue Anschrift mag er offensichtlich nicht bekannt geben.
25 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen
Die Tele München Fernseh GmbH mahnt über Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente ab. Aktuell mahnt die Tele München den Film “Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen” ab.
25 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen
DigiProtect lässt weiter über die Kanzlei Denecke von Haxthausen Abmahnung. Aktuell wird von DigiProtect “Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Music Vol. 2″ abgemahnt.
Und es wird “billiger”! Denecke von Haxthausen fordert “nur” noch 290 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Manchmal hören wir die Frage, ob sich bei einer Forderung in dieser Höhe überhaupt noch eine anwaltliche Beratung lohnt oder ob sich durch die anwaltliche Beratung die Angelegenheit nicht verteuert. Wir bieten unseren Mandanten Pauschalhonorare an, die in einem angemessenem Verhältnis zu der von den Abmahnern geltend gemachten Forderung bestehen.
Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt für Herrn Andreas Donauer den Titel „So a schena Dag“ ab.
Gefordert wird die Zahlung von € 450,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die rechtlichen Ausführungen in der Abmahnung sind durchaus kritisch zu lesen. Beispielsweise wird zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 wie folgt Stellung genommen:
„Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12.05.2010 entgegen anders lautender Presseberichte keine Aussage über die Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz getroffen (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08).“
Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit. In den Presseberichten des BGH wird deutlich auf die 100-Euro-Klausel im Urheberrechtsgesetz verwiesen. Auch zitiert der Bundesgerichtshof in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 12.05.2010 ganz bewusst eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die eine gewisse Staffelung von Streitwerten bei Urheberrechtsverstößen vorsieht.
Wie so häufig wird mit dem „Weglassen“ von Informationen versucht, eine für die abmahnenden Kanzleien günstige Rechtsposition darzustellen.
“Das Urheberrecht steckt in der Krise” Justizministerkonferenz diskutiert Kulturflatrate und Netzsperren
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,8084167,00.html
Revision des Urheberrechts “Gezielt in die Konfrontation”
http://www.n-tv.de/politik/dossier/Gezielt-in-die-Konfrontation-article934254.html
24 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen
24 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen
Die Savoy Film GmbH lässt über die Kanzlei Baumgarten Brandt den Film „The House – Die Schuldigen werden bestraft“ abmahnen.
24 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen
Die Schweizer Firma Elite Film AG aus Zürich lässt über Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund abmahnen. Unter anderem geht es um den Film „Triangle – Die Angst kommt in Wellen“.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus April 2010 stammen. Unter anderem heißt es in der Abmahnung:
„Aufgrund der massenhaften illegalen Up- und Downloads der im Angebot meiner Mandantin stehenden Filmtitel und der Tatsache, dass durch den hierdurch entstehenden Schaden es für meine Mandantin als mittelständisches Unternehmen immer schwerer wird, neue Filmangebote auf den deutschen Markt zu bringen, beauftragte meine Mandantin zur Bekämpfung dieser Vorgänge ein spezialisiertes Unternehmen mit der Überwachung der wichtigen Peer-to-Peer-Netzwerke.“
Und dann beginnt die Geheimniskrämerei. Es wird weder gesagt, welches Unternehmen zur „Bekämpfung“ eingesetzt wird, noch sind die weiteren Angaben wirklich nachvollziehbar. Dies betrifft beispielsweise auch den Nachweis, dass die Firma Elite Film AG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte haben soll.
Es wird eine Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 360,00 gefordert.
Auch hier gilt unsere Empfehlung, nutzen Sie anwaltliche Beratung.
23 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen
Die Elite Film AG aus Zürich mahnt auch den Film „Cargo – Da draussen bist du allein“ durch die Kanzlei Stefan Auffenberg aus Dortmund ab.
In der Unterlassungserklärung soll der Betroffene auch den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennen. Hiervor ist dringend zu warnen.
Weiterhin fordert die Kanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 460,00. Die Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre. Daher ist aus unserer Sicht entsprechende Vorsicht vor der Unterschrift walten zu lassen.
23 Jun
von RA Thomas Feil - Kategorie: Informationen